Leider sind wir gezwungen auch auf unserer Homepage auf die Allgemeine Pandemielage hinzuweisen da wir sonst von Abmahnanwälten belangt werden können .
Monteure und gewerblich Reisende sind nicht betroffen und dürfen beherbergt werden
Bitte nachfolgenden Hinweis lesen:
„Aufgrund der Covid-19-Pandemie ist die Beherbergung zu touristischen Zwecken bis voraussichtlich zum 30. November 2020 untersagt. Auch danach kann es weitere Einschränkungen insbesondere bei
touristischen Beherbergungen und Reisen geben. Diese können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich daher, ob Sie im genannten Buchungszeitraum zum angestrebten Reisezweck beherbergt
erden dürfen. Eine Übersicht zu den geltenden Regelungen finden Sie hier: https://www.deutschertourismusverband.de/service/coronavirus/uebersicht-zu-behoerdlichen-massnahmen.html. Eine Verantwortung
für Aktualität und Vollständigkeit der Informationen auf den verlinkten Seiten können wir nicht übernehmen.“